KGV-Sonnenglück e.V.

Wie wird man Vereinsmitglied und Pächter in unserem Verein?

Voraussetzungen

  • Liebe zur gärtnerischen Tätigkeit
  • Lust zur Mitarbeit in einem Verein
  • Anerkennung der Kleingartenordnungen und der Satzung des Vereins
  • Es wird nicht nur eine kurzzeitige Nutzung angestrebt
  • Jedem Bewerber sollte bewusst sein, dass auch ein Kleingarten Verpflichtung bedeutet, ständiger Pflege bedarf und nicht zum Nulltarif zu betreiben ist

Verfahrensweg

Unsere Kleingartenanlage ist zu folgenden Zeiten geöffnet, in denen Sie sich selbst einen ersten Eindruck über den Gartenzaun hinweg verschaffen können.

  • November und März: 10 – 16 Uhr
  • April bis Oktober: 8 – 20 Uhr

Im Winter ist die Anlage verschlossen. Sie müssen dann mit dem abgebenden Pächter oder dem Vorstand einen Besichtigungstermin vereinbaren. Eine Besichtigung der Gärten selbst ist nur zusammen mit dem abgebenden Pächter (dies kann auch der Verein sein) möglich.

Freie Gärten sind auch vor Ort in den Schaukästen ausgehängt. Benötigen Sie allgemeine Informationen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Allgemeinen oder speziell im Verein, so wenden Sie sich bitte an den Vorstand.

 

Entspricht ein Garten den persönlichen Vorstellungen, so ist als nächstes eine Einigung über den Verkaufspreis erforderlich. Alles was sich auf der Pachtfläche befindet, ist ja Eigentum des Pächters. Jede Freimeldung durch den Verein setzt voraus, dass zur preislichen Bewertung des gärtnerischen und baulichen Inventars eine Wertermittlung durchgeführt wurde, deren Ergebnis die Obergrenze für den Verkaufspreis darstellt. Der abgebende Pächter wird Ihnen das Dokument gern zeigen. Geräte und Einrichtungsgegenstände sind hiervon jedoch nicht betroffen. Gibt es Übereinstimmung zwischen Bewerber und abgebendem Pächter, so folgt dem eine schriftliche Bewerbung beim Kleingärtnerverein um die Vereinsmitgliedschaft wie auch um die Übernahme des betreffenden Gartens. Die Übernahme eines Gartens ohne Erwerb der Mitgliedschaft ist nicht möglich. Die Bewerbung kann formlos oder unter Nutzung des Bewerbungsformulars [Link] erfolgen.

 

Nach Eingang vereinbart der Vereinsvorstand mit dem Bewerber ein Kennenlerngespräch. Wird die Bewerbung angenommen, so steht dem Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Verein sowie des Kaufvertrages mit dem Vorpächter nichts im Wege. Die Pachtrechnung für das laufende Jahr ergeht jeweils im Januar. Bei Neupächtern werden die satzungsgemäß üblichen Gebühren und Pachtanteile jedoch bei Abschluss des Pachtvertrages fällig.

Als juristischer Schritt für eine Mitgliedschaft sind die nachfolgenden Formulare vollständig ausgefüllt den Vorstand zu übergeben (Briefkasten).